Ambulante Hospizdienste begleiten sterbende Menschen und ihre Angehörige zu Hause, im Senioren- oder Pflegeheim und im Krankenhaus. Ehrenamtliche werden für diese Aufgabe in umfangreichen Vorbereitungskursen geschult und regelmäßig weitergebildet.
Die Leistungen sind für Patienten und Angehörige kostenfrei.
Worin besteht der Unterschied zwischen ambulant und stationär?
- Ambulante Hospizversorgung: erfolgt zu Hause, in Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern. Ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter werden für die psychosoziale Begleitung von Schwerkranken und deren Angehörigen in Kursen umfangreich vorbereitet und regelmäßig weitergebildet und supervidiert. Der Begleitungen sind kostenfrei und unabhängig von Alter, Konfession oder Erkrankung.
Ambulante Hospizdienste kooperieren mit ambulanten Pflegediensten und SAPV (Spezielle Ambulante Palliativ Versorgung)Teams.
- Stationäre Hospizversorgung: für schwerstkranke Menschen, wenn eine ambulante Versorgung nicht mehr möglich ist bzw. nicht mehr ausreicht, da z.B. die Symptomlinderung zu Hause nicht befriedigend lösbar ist oder Angehörige an ihre Belastungsgrenzen kommen.
Was im Einzelnen leisten ambulante Hospizdienste?
Ambulante Hospizdienste begleiten unheilbar erkrankte und sterbende Menschen sowie deren Angehörige in den letzten Monaten oder Wochen ihres Lebens. Die Wünsche und Bedürfnisse des schwerkranken und sterbenden Menschen und seiner Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Die Unterstützung kommt durch geschulte ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter.
Das heißt: Ehrenamtliche
- kommen zum Schwerkranken nach Hause, in die Pflegeeinrichtung oder in die Klinik
- sind da, lassen den Menschen nicht allein
- haben Zeit, sind Gesprächspartner/in
- lesen auf Wunsch vor, sprechen ein Gebet, singen gemeinsam ein Lied
- helfen, die letzten Dinge zu regeln
- stehen beim Abschiednehmen bei
- sind offen für die Bedürfnisse der Menschen, die begleitet werden
Ambulante Hospizdienste beraten und informieren im persönlichen Gespräch, bei Veranstaltungen und Vorträgen. Die Arbeit umfasst keine medizinische oder pflegerische Betreuung.
Sie bieten Beistand für Trauernde.
Die lebensbejahende Grundeinstellung schließt aktive Sterbehilfe aus.